Vorabinformation zur neuen Erzieherausbildung

Ab dem Schuljahr 2003/2004 (September 2003) treten die Änderungen in Kraft.

Damit ergeben sich im Überblick folgende Änderungen:

Alte Regelung: Neue Regelung:
Einjähriges Vorpraktikum Vorpraktikum entfällt; statt dessen Besuch eines einjährigen Berufskollegs für Praktikanten

Aufwertung der Praxiszeit durch schulische Betreuung

Aufnahmevoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Aufnahmevoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Praktikanten, die berufsschulpflichtig waren (unter 18 Jahren), besuchten eine Praktikantenklasse (H1HP, Teilzeit).

 

 

Unterricht von 8 – 10 Stunden (i.d.R. ein Schultag und alle 14 Tage ein Nachmittag);

Restliche Zeit in der Einrichtung

Angehende Erzieherinnen besuchen ein einjähriges Berufskolleg für Praktikanten.

Drei Schultage pro Woche; zwei Tage in der Einrichtung (ev. Blockunterricht)

Der erfolgreiche Abschluss dieses Berufskollegs ist Voraussetzung für den Besuch der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik.

Zwei Jahre schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Zwei Jahre schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik

Zusatzqualifikation: Fachhochschulreife

Abschluss der Ausbildung mit dem Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Abschluss der Ausbildung mit dem Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Ausbildungszeit:
1 Jahr Vorpraktikum (bei Bedarf)
2 Jahre Fachschule
1 Jahr Berufspraktikum
Ausbildungszeit:
1 Jahr Berufskolleg
2 Jahre Fachschule
1 Jahr Berufspraktikum