Vorabinformation zur neuen Erzieherausbildung
Ab dem Schuljahr 2003/2004 (September 2003) treten die Änderungen in Kraft.
Damit ergeben sich im Überblick folgende Änderungen:
| Alte Regelung: | Neue Regelung: |
| Einjähriges Vorpraktikum | Vorpraktikum entfällt; statt dessen Besuch
eines einjährigen Berufskollegs für Praktikanten Aufwertung der Praxiszeit durch schulische Betreuung |
| Aufnahmevoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss | Aufnahmevoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss |
| Praktikanten, die berufsschulpflichtig waren
(unter 18 Jahren), besuchten eine Praktikantenklasse (H1HP, Teilzeit).
Unterricht von 8 – 10 Stunden (i.d.R. ein Schultag und alle 14 Tage ein Nachmittag); Restliche Zeit in der Einrichtung |
Angehende Erzieherinnen besuchen ein
einjähriges Berufskolleg für Praktikanten. Drei Schultage pro Woche; zwei Tage in der Einrichtung (ev. Blockunterricht) Der erfolgreiche Abschluss dieses Berufskollegs ist Voraussetzung für den Besuch der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik. |
| Zwei Jahre schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. | Zwei Jahre schulische Ausbildung an einer
Fachschule für Sozialpädagogik Zusatzqualifikation: Fachhochschulreife |
| Abschluss der Ausbildung mit dem Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung | Abschluss der Ausbildung mit dem Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung |
| Ausbildungszeit: 1 Jahr Vorpraktikum (bei Bedarf) 2 Jahre Fachschule 1 Jahr Berufspraktikum |
Ausbildungszeit: 1 Jahr Berufskolleg 2 Jahre Fachschule 1 Jahr Berufspraktikum |