Neuregelung der Erzieherausbildung

Stand: Februar 2003

                                                                             Der Ausbildungsgang: Eine Übersicht

Am 10. Dezember.2002 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Angleichung der Erzieherausbildung an europäische Ausbildungsgänge beschlossen. Die Neuregelung tritt mit dem Schuljahr 2003/04 (Sommer 2003) in Kraft.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

bulletBewerber/innen mit „Mittlerem Bildungsabschluss“ müssen vor der Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik für ein Jahr das Berufskolleg für Praktikanten/innen besuchen. Das Berufskolleg ist eine einjährige Vollzeitschule mit 21-23 Unterrichtsstunden und 9 Stunden Praktikum pro Woche.
Das Praktikum kann als Tagespraktikum und/oder Blockpraktikum organisiert werden. Über die Organisationsform entscheidet die Schule.
Der erfolgreiche Besuch des Berufskollegs ist Voraussetzung für eine Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik.
Die neuen Berufskollegs werden an solchen Schulstandorten eingerichtet, an denen bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besteht.
 
bulletDie Fachschule für Sozialpädagogik ist eine zweijährige Vollzeitschule mit jeweils 29 Unterrichtsstundenstunden und vier Stunden Praktikum.
Die Organisationsform des Praktikums regelt die Fachschule.
Die Stundentafeln sind neu gestaltet. Der Unterricht wird nach Handlungs- und Lernfeldern strukturiert.
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zur Aufnahme des Berufspraktikums.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem dreistündigen Zusatzunterricht für Mathematik besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
 
bullet

Das Berufspraktikum dauert ein Jahr und kann bis zu einem halben Jahr im Ausland abgeleistet werden. Wie bisher arbeiten die Praktikanten/innen ganztägig in einer Einrichtung. Sie werden von der Fachschule betreut und in der Einrichtung besucht. Die Praktikanten nehmen an Ausbildungsveranstaltungen der Schule teil und fertigen einen Bericht über ihre gesammelten pädagogischen Erfahrungen an.
Der erfolgreiche Abschluss des Berufspraktikums und der gesamten Ausbildung sowie die staatliche Anerkennung werden wie bisher geregelt.