Der Ausbildungsgang: Eine Übersicht
Am 10. Dezember.2002 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Angleichung der Erzieherausbildung an europäische Ausbildungsgänge beschlossen. Die Neuregelung tritt mit dem Schuljahr 2003/04 (Sommer 2003) in Kraft.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Bewerber/innen mit
„Mittlerem Bildungsabschluss“ müssen vor der Aufnahme in die Fachschule für
Sozialpädagogik für ein Jahr das Berufskolleg
für Praktikanten/innen besuchen. Das Berufskolleg ist eine einjährige
Vollzeitschule mit 21-23 Unterrichtsstunden und 9 Stunden Praktikum pro Woche.
Das Praktikum kann als Tagespraktikum und/oder Blockpraktikum organisiert werden. Über die Organisationsform entscheidet die Schule. Der erfolgreiche Besuch des Berufskollegs ist Voraussetzung für eine Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik. Die neuen Berufskollegs werden an solchen Schulstandorten eingerichtet, an denen bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besteht. | |
| Die Fachschule
für Sozialpädagogik ist eine zweijährige Vollzeitschule mit jeweils 29
Unterrichtsstundenstunden und vier Stunden Praktikum. Die Organisationsform des Praktikums regelt die Fachschule. Die Stundentafeln sind neu gestaltet. Der Unterricht wird nach Handlungs- und Lernfeldern strukturiert. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zur Aufnahme des Berufspraktikums. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem dreistündigen Zusatzunterricht für Mathematik besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. | |
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Das Berufspraktikum dauert ein Jahr und kann bis zu einem halben Jahr
im Ausland abgeleistet werden. Wie bisher arbeiten die Praktikanten/innen
ganztägig in einer Einrichtung. Sie werden von der Fachschule betreut und in
der Einrichtung besucht. Die Praktikanten nehmen an Ausbildungsveranstaltungen
der Schule teil und fertigen einen Bericht über ihre gesammelten pädagogischen
Erfahrungen an. |